Der Code of Good Corporate Governance, der als Anhang zu den Kotierungsreglements auf Malta miteinbezogen wurde, wurde gezielt von den Emittenten der Kotierungsreglements übernommen.

Zweck dieser Richtlinien ist es:

  • Das vorbildliche Verfahren bei der Unternehmensführung auf Malta zu fördern;
  • Es Direktoren und Managern zu erleichtern, ihren Pflichten nachzukommen, und sie bei der Wachstums- und Entwicklungsförderung der Unternehmen, deren Leitung ihnen anvertraut wurde, zu unterstützen;
  • Das öffentliche Vertrauen in Unternehmen und Geschäftsaktivitäten im allgemeinen zu gewährleisten;
  • Das Vertrauen zwischen Anlegern, Direktoren und Managern zu stärken.

In einer zunehmend globalisierten Weltwirtschaft, in der starker Wettbewerb herrscht, kann die Verabschiedung guter Unternehmensführungsrichtlinien effektiv einen Unterschied in Bezug darauf machen, wie das Unternehmen auf internationaler Ebene gesehen wird.

Deshalb verpflichtet sich die Bank zur Einhaltung der Grundsätze, die in den Principles of Good Corporate Governance für Unternehmen von öffentlichem Interesse dargelegt sind.

Unterlagen zur Unternehmensführung

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